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Konzeption

 

1.     Präambel


Wohnen

Wohnen ist eine Grundverfassung des menschlichen Lebens. Dies gilt für Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen. Wohnen ist weit mehr als nur ein geographisch- physikalischer Aufenthaltsort, mehr als „ein Dach über dem Kopf haben“. Wohnen ist ein Grundbedürfnis menschlichen Lebens.

Behinderung

Persönliche Einschränkungen eines Menschen werden erst über unzureichende Rahmenbedingungen zu einer Behinderung. Von daher ist jede Behinderung keine statische Größe. Insbesondere handelt es sich bei einer geistigen Behinderung um keinen statischen Defekt, sondern um eine soziale Kategorie und einen Zustand, der sich wie jeder menschliche Zustand im Wandel befindet und Veränderungen unterliegt. Geistige Behinderung ist als ein prozesshaftes und dynamisches Geschehen zu verstehen und nicht als ein naturgegebenes, biologisches Phänomen.

 

2.     Personenkreis/Zielgruppe

Der Verein betreut volljährige Frauen und Männer, die im Sinne der Eingliederungshilfe nach § 53 Abs. (1) SGB XII in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX geistig, körperlich und/oder psychisch behindert sind.

Ein Schwerbehindertenausweis ist nicht Voraussetzung für eine Aufnahme in den Verein. Der Verein ist aber im Bedarfsfall bei der Antragstellung behilflich.

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3.     Leistungen

Der Verein bietet ambulant Betreutes Wohnen im Raum Darmstadt, insbesondere in der Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg an.

Unterschiedliche Wohnformen sind denkbar: Die Klienten wohnen allein, als Paar oder mit Freunden in der eigenen Wohnung. Auch eine Betreuung in der Familie oder mit eigenen Kindern ist möglich. Die Betreuung durch den Verein ist unabhängig von der Entscheidung eines Paares, als eheähnliche Gemeinschaft oder als verheiratetes Paar zusammenleben zu wollen.

Die Wohnungen werden mit Unterstützung des Vereins von den Klienten selbst angemietet. Nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgt die Anmietung durch den Verein.

Die aufsuchende und regelmäßige Betreuung setzt eine gewisse Selbständigkeit in der Lebensführung voraus. Der Unterstützungsbedarf wird individuell ermittelt.

Aus konzeptionellen Gründen mieten die Klienten ihre Wohnungen selber an und schließen mit dem Verein lediglich einen Betreuungsvertrag ab. Der Verein besitzt ein Haus, in dem eine WG mit vier Personen, ein Appartement und ein Notzimmer untergebracht sind und eine barrierefreie Wohnung, in der drei Personen in einer WG leben können. Hier besteht neben dem Betreuungsvertrag auch ein Mietverhältnis mit dem Verein.  

Die Betreuung durch den Verein ist eine Hilfe zur Selbsthilfe. Die Lebensführung der Klienten erfolgt weitestgehend selbständig.  

Das Betreuungsangebot orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der Interessenten. Je nach persönlicher Lebenssituation und dem Grad der Selbständigkeit sind unterschiedlich intensive Betreuungsformen möglich. Betreuungsschwerpunkte sind erfahrungsgemäß neben den Grundtech­niken einer selbständigen Lebensführung die Bereiche Arbeit, Fi­nanzen, Wohnen, Freizeit, Behördenangelegenheiten, soziale Integration und Konfliktberatung. Wir unterstützen die Klienten in ih­rem Bemühen, ein eigenständiges Leben zu führen, ohne dabei die gesellschaftliche Integration der Klienten "aus den Augen zu verlieren". Dazu gehört das Leben in der eigenen Wohnung, eine feste Tagesstruktur (die den täglichen Kontakt zu anderen Menschen bringt), Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, u.v.m.. In jährlichen Abständen wird mit dem Klienten ein Hilfeplan erstellt, um den individuellen Bedarf zu klären und Betreuungsinhalte und –ziele abzusprechen.  

Grundlage für eine gelingende Unterstützung ist eine tragfähige Betreuungsbeziehung. Um eine solche aufzubauen, zu stabilisieren und zu erhalten, sind regelmäßige Betreuungstermine nötig. Diese Regelmäßigkeit muss von beiden Seiten gewährleistet sein. Regelmäßige Gespräche mit den Klienten bilden die Grundlage für das Entstehen einer tragfähigen Betreuungsbeziehung zu den Mitarbeitern. In den Gesprächen werden die vielen alltäglichen Probleme und Ängste thematisiert. Gemeinsam werden Lösungen gesucht und neue Perspektiven entwickelt.  

Unser Betreuungsangebot ist in bestimmten Bereichen begrenzt. Wir übernehmen keine pflegerischen Tätigkeiten. Auch psychische und physische Therapieformen werden nicht durchgeführt. Selbstverständlich unterstützen und beraten wir aber die Klienten, wenn sie entsprechende professionelle Hilfen in Anspruch nehmen möchten. Eine direkte finanzielle Unterstützung der Klienten durch den Verein ist ausgeschlossen.   Der Verein verpflichtet sich, die Klienten regelmäßig und qualifiziert durch entsprechendes Fachpersonal zu betreuen und schließt mit ihnen einen Betreuungsvertrag ab. Der Betreuungs-vertrag wird zeitlich unbefristet abgeschlossen. Der Klient kann ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen. Der Verein ist berechtigt den Betreuungsvertrag zu kündigen, wenn entweder die Finanzierung nicht mehr gesichert ist, oder das Verhalten des Klienten eine weitere Betreuung unmöglich macht.   Die Klienten entscheiden über alle Belange ihrer Lebensführung frei und eigenständig. Damit tragen sie auch die Verantwortung für alle sich daraus ergebenden Konsequenzen.

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Die Mitarbeiter haben die Verantwortung für eine qualifizierte und professionelle Betreuungsarbeit, entsprechend des vom Verein gemachten Betreuungsangebotes.

Bezogen auf den Betreuungsvertrag tragen Mitarbeiter und Klienten Verantwortung dafür, dass der darin festgelegte Rahmen eingehalten wird.   Die folgenden möglichen Betreuungsinhalte werden in gesonderten Leistungsbeschreibungen geregelt:

Angehörige/soziale Kontakte

Der Kontakt zu Familienangehörigen vermittelt den Klienten ein Gefühl des Rückhaltes und der Sicherheit. Wo immer möglich, sollen deshalb diese wichtigen Kontakte gepflegt und gefördert werden.  

Kontakte zu Mitmenschen, Beziehungen zu Lebenspartnern, Freunden, Nachbarn, Kollegen etc. sind ein wichtiger Bestandteil des Lebens. Ohne zwischenmenschliche Beziehungen drohen Isolation und Vereinsamung. Wo immer es möglich ist, sollten diese Beziehungen daher gepflegt und gefördert werden. Daher fördert der Verein sowohl Beziehungen zwischen den Klienten als auch Kontakte nach außen.

Arbeit/Tagesstruktur

Arbeit ist ein zentraler Bestandteil des Lebens. Sie gibt den Klienten eine Tagesstruktur, fördert das Selbstbewusstsein und er­leichtert die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Suche und Erhalt des Arbeitsplatzes spielen daher eine große Rolle in der Betreuungsarbeit. Bei länger andauernder Arbeitslosigkeit liegt ein weiterer Schwerpunkt der Betreuung auf der Schaffung einer sinnvollen Tagesstruktur. 

Behördenangelegenheiten

In Behördenangelegenheiten erhalten die Klienten bei Bedarf Unterstützung in Form von Beratung oder Begleitung durch ihre zuständigen Mitarbeiter.

Betreuungsprobleme

Auftretende Betreuungsprobleme gilt es konstruktiv in den Blick zu nehmen. Trotz fehlender Mitarbeit des Klienten (er hält Termine nicht ein, verweigert sich oder arbeitet gegen die Mitarbeiter) sollen die notwendigsten Leistungen erbracht werden können und damit ein Scheitern der Betreuung verhindert werden.  

Finanzen

Bei Bedarf bieten wir den Klienten Unterstützung beim Umgang mit finanziellen Angelegenheiten an. Diese Unterstützung richtet sich nach dem spezifischen Bedarf der Klienten und umfasst z. B. Ein­richten eines Kontos, Erteilen von Aufträgen und Überweisungen, Hilfe beim Einteilen des Geldes u.v.m.  

Freizeit/soziale Integration

Freizeitgestaltung ist ein wesentlicher Faktor der Persönlichkeitsentfaltung und der Einbindung in das soziale Umfeld. Der Verein bietet regelmäßig Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung an (z. B. Kino, Kneipenbesuche, Besuch von Sportveranstaltungen, Ausflüge usw.). Die Teilnahme an solchen Aktivitäten ist freiwillig.

Erlebnisse und Erfahrungen innerhalb einer Gruppe sind wichtig, sie fördern die Eingliederung in soziale Strukturen. Deshalb fin­den viele Freizeitangebote und Aktivitäten in Gruppen statt.  

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Gesundheit

Unterstützung im Bereich Gesundheit ist möglich. Bei Bedarf könnten die Mitarbeiter beispielsweise beim Stellen einer Medikamentenbox behilflich sein oder bei der Vereinbarung und Durchführung von Arztterminen Unterstützung leisten. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit sind die entsprechenden Anträge an die zuständigen Kostenträger zu stellen. Der Verein ist beim Stellen dieser Anträge behilflich. Direkte pflegerische Leistungen durch den Verein sind nicht möglich.  

Haushalt

Bedarf der Klient der Unterstützung bei der Haushaltsführung, so wird er schrittweise mit selbständigem Einkaufen, Umgang mit Haushaltsgeräten, Kochen und Wäschepflege vertraut gemacht. Bei Bedarf kann eine Haushaltshilfe organisiert werden.  

Kinder

Die Betreuung von Eltern kann den Bereich Beratung und Unterstützung bei der Erziehung und Versorgung von Kindern beinhalten. Eine direkte Betreuung von Kindern durch den Verein ist nicht möglich.  

Konflikte

Konflikte gehören zum Alltag des Lebens und sind auch Bestandteil der Betreuung. Gemeinsam wird in Gesprächen nach Strategien zur Lösung von Konflikten gesucht. Gegebenenfalls begleiten die Mitarbeiter die Klienten auch zu Gesprächen bei Konfliktpartnern (z. B. am Arbeitsplatz).  

Wohnen/Wohnungsangelegenheiten

Wohnungen werden mit Unterstützung des Vereins vom Klienten selbst angemietet. Nur in Ausnahmefällen erfolgt eine Anmietung durch den Verein. In diesem Fall sind Betreuungs- und Mietvertrag aneinander gekoppelt. Ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn ist ein wichtiger Aspekt gesellschaftlichen Lebens. Unsere Arbeit beinhaltet daher sowohl das Sensibilisieren der Klienten für diesen Bereich, als auch die Unterstützung bei eventuell auftretenden Konflikten. Beratung und Hilfe bei unterschiedlichen Wohnungsangelegenheiten kann Inhalt der Unterstützung durch das Betreute Wohnen Darmstadt e. V. sein.

 

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4.     Organisation der Arbeit


Rechtsgrundlage

Auftragsgrundlage der Arbeit des Vereins ist die Eingliederungshilfe nach § 54 Abs. 1 SGB XII i. V. mit § 55 Abs. 2 Ziffer 6 SGB IX und den Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag nach § 79 Abs. 1 SGB XII. Einen wichtigen rechtlichen Grundsatz unserer Arbeit sehen wir in § 13 SGB XII mit der Forderung „ambulant vor stationär“ und im „Wunsch und Wahlrecht“ nach § 9 SGB IX.  

Rahmenbedingungen

Der Verein ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Hessen und in der Landesarbeitsgemeinschaft für Ambulante Dienste in Hessen. Er arbeitet in unterschiedlichen Fachgruppen, Arbeitskreisen und Gremien mit anderen Trägern der Behindertenhilfe zusammen. Insbesondere in Zusammenarbeit mit anderen ambulanten Diensten arbeitet er an der Weiterentwicklung und Verbreitung von selbstbestimmten Wohnformen.  

Personelle Ausstattung

Alle Mitarbeiter verfügen über eine fachliche Qualifizierung als SozialpädagogIn oder Diplom PädagogIn oder einen ähnlichen qualifizierten pädagogischen Abschluss. Erzieher werden lediglich in Ausnahmefällen bei langjähriger Erfahrung im Behindertenbereich eingestellt. Alle MitarbeiterInnen des Vereins bilden sich regelmäßig weiter. Die Leitungspersonen verfügen neben ihrer pädagogischen Ausbildung über eine qualifizierte Weiterbildung in Psychoanalytischer Pädagogik. Geeignete Honorarkräfte unterstützen die Arbeit der Hauptamtlichen.  

Bezugspersonensystem

Jedem Klienten wird bei Betreuungsbeginn ein verantwortlicher Mitarbeiter zugeteilt, eine größtmögliche Konstanz wird angestrebt. In der Regel findet die Betreuung in einem Tandem durch zwei Mitarbeiter des Vereins statt. Die Betreuung durch unseren Verein unterscheidet sich wesentlich von einer gesetzlichen Betreuung. Sie ist auf jeden Fall freiwillig und jederzeit kündbar. Die Eigenverantwort­lichkeit der Klienten wird gewahrt. Befinden sich beide für den jeweiligen Klienten zuständigen Mitarbeiter im Urlaub oder sind durch Krankheit verhindert, so sorgt der Verein für eine qualifizierte Vertretung.  

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Team

Die Teamarbeit ist selbstverständlicher Bestandteil der Betreuung. In regelmäßigen Team-besprechungen werden Informationen und Erfahrungen ausgetauscht, sowie Angebote und Aktivitäten geplant. Die enge Zusammenarbeit im Team trägt dazu bei, eine qualifizierte Betreuungsarbeit zu gewährleisten.

Neuanfragen

In einem Aufnahmegespräch wird geklärt, ob der Interessent dem vom Verein betreuten Personenkreis entspricht (geistig, körperlich und/oder psychisch behinderte Menschen) und ob eine Betreuung in seinem Fall sinnvoll und möglich erscheint. Die Aufnahme in Kostenträgerschaft des LWV kann nur zwischen dem 18. und 65. Lebensjahr und bei Vorliegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung erfolgen. Über 65jährige können nur betreut werden, wenn sie bereits vor ihrem 65. Lebensjahr aufgenommen worden sind.

Supervision

Alle Mitarbeiter nehmen regelmäßig an einer psychoanalytisch orientierten Supervision teil. Hier besteht die Möglichkeit zur Reflektion des eigenen Handelns und zur Entwicklung von Perspektiven für die weitere Arbeit.

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