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Begleitete Elternschaft

1. Konzeptioneller Ansatz des Vereins BeWo Darmstadt e.V.

Der Verein BeWo Darmstadt e.V. besteht seit 1989 und bietet im Raum Darmstadt Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen an. Entsprechend dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ begleiten und helfen wir Menschen mit Behinderungen, die in einer eigenen Wohnung leben möchten, dies zu tun. Die Unterstützung erfolgt in regelmäßigen, auf den Bedarf des Klienten abgestimmten Betreuungsterminen. Die Betreuungsinhalte orientieren sich an den Bedürfnissen und Möglichkeiten des Klienten.
 
Eine zentrale Maxime im Umgang mit intellektuell beeinträchtigten erwachsenen Menschen wurde in den 1950er Jahren mit dem Normalisierungsprinzip entwickelt. In diesem Kontext, wie auch im Rahmen der Deinstitutionalisierungsdebatte, wurden wesentliche Merkmale für die Angleichung der Lebensverhältnisse von Menschen mit Behinderung an allgemein als menschenwürdig anerkannte Standards formuliert. Zur persönlichen Entwicklung gehört auch die Erfahrung biographischer Zäsuren wie z.B. das Verlassen des Elternhauses, die Gründung eines eigenständigen Haushaltes, ebenso der Kinderwunsch. Weiterhin differenziert sich die Lebenswelt einer Person in verschiedene Milieus für Arbeit, Wohnen, Freizeit und Familie. Zur differenzierten Lebenswelt gehören entsprechend verschiedene Rollen wie Freund, Beziehungspartner, Arbeitskollege, Mieter, Nachbar, Vater/Mutter, etc. Erwiesenermaßen wirkt diese Rollenvielfalt kompetenzfördernd.
 
Im Lauf der Jahre hat sich die Diskussion weiter entwickelt. Einen anderen Blickwinkel eröffnet die Forderung einer inklusiven Gesellschaft. Inklusion beschreibt den gesellschaftlichen Prozess, der darauf abzielt, Menschen mit Behinderungen nicht zu benachteiligen, auszugegrenzen oder nur scheinbar zu integrieren.
Die UN-Behindertenrechtskonvention verfolgt dieses Leitbild. Mit dessen Ratifizierung hat sich die Bundesrepublik Deutschland und somit auch das Land Hessen im März 2009 zu deren Umsetzung verpflichtet. Das Übereinkommen umfasst insgesamt fünfzig Artikel und enthält zum Teil sehr präzise Regelungen zum Schutz und zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Inklusion ist eine andere Sicht- und Herangehensweise an das Thema Behinderung: Hier ist nicht mehr der behinderte Mensch das „Problem“, sondern die Gesellschaft. In einer inklusiven Gesellschaft herrscht kein Normalisierungsdruck.
Im Zentrum von Inklusion stehen für uns die gleichberechtigte und vollständige gesellschaftliche Teilhabe, sowie die Durchsetzung von Gleichstellung und einer selbstbestimmten Lebensführung aller beeinträchtigten Menschen.
 
Für diesen Personenkreis gelten, wie für andere Menschen, die im Grundgesetz festgelegten Grundrechte wie: den Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG); das bestehende Recht eines Jeden auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) und das Diskriminierungsverbot, wonach niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG).
Trotzdem ist ein Leben gemeinsam mit Kindern bis heute in Deutschland kein für geistig behinderte Menschen selbstverständliches und von der Gesellschaft und seinen Hilfesystemen unterstütztes Lebensmuster.
Eltern mit intellektueller Beeinträchtigung sehen sich mit einigen Vorurteilen konfrontiert und stoßen bei der Ausübung ihrer Elternschaft auf zahlreiche Probleme und Einschränkungen. Die Situation dieser Familien zu verbessern und eine selbstbestimmte Elternschaft unter ständiger Wahrung des Kindeswohls und der Entwicklungschancen der Kinder zu unterstützen, soll Ziel der Begleiteten Elternschaft sein.
  
 
2. Intellektuelle Beeinträchtigung und Familie leben
 
Die Entwicklung, insbesondere des sehr jungen Kindes, hängt in besonderer Weise von der Fähigkeit der Hauptbezugsperson ab, die Bedürfnisäußerungen des Kindes richtig erfassen und beantworten zu können. Bestimmte emotionale und kognitive Ressourcen auf der Seite der Eltern sind nötig, damit dieser frühe Dialog nicht entgleist und damit das Kind in der Folge den jeweils angemessenen Entwicklungsanreizen ausgesetzt wird, ohne es zu überfordern. In Hinsicht auf beide Kategorien (Emotionalität und Kognition) können im Falle einer geistigen Behinderung der Eltern möglicherweise Defizite bzw. Risiken bestehen, die es früh zu erkennen gilt, um geeignete Interventionen einzuleiten und die Eltern entsprechend unterstützen zu können.
 
Nun ist es keine Besonderheit von Menschen mit einer geistigen Behinderung, wenn Elternschaft Probleme mit sich bringt. Menschen mit Behinderungen haben in der Regel einen Unterstützungsbedarf, um in die Elternrolle hinein zu wachsen. Die elterliche Verantwortung und die damit einhergehenden einzelnen elterlichen Kompetenzen können erlernt, beziehungsweise durch Anleitung optimiert werden. Dies stellt einen Grundsatz sozialpädagogischer Familienhilfe dar.
 
„Aus einer geistigen Behinderung resultiert nicht automatisch die Unfähigkeit zur Elternschaft. Probleme (z.B. Analphabetismus, Armut, Probleme mit der Haushaltsführung, Partnerkonflikte, unangemessenes Erziehungsverhalten) teilen diese Menschen mit anderen in unserer Gesellschaft, denen allerdings das Recht auf Elternschaft unter Hinweis auf die schwierige Situation für die Kinder nicht pauschal abgesprochen wird. In unserer Gesellschaft gibt es - zum Glück - auch für Menschen mit Suchtproblemen, mit psychischen Erkrankungen, für Minderjährige, für Prostituierte oder Menschen mit kriminellen Verhaltensweisen kein Verbot der Elternschaft, obwohl auch in diesen Fällen sicher schwierige Situationen für Kinder entstehen“, schreibt Pixa-Kettner (2002, Mobile – Dortmund).
 
Die intellektuelle Beeinträchtigung eines Elternteils stellt einen Risikofaktor für die Entwicklung von Kindern dar. Nach McGaw & Sturmey (1994) ergeben sich jedoch elterliche Kompetenzen aus dem Zusammenspiel von allgemeinen Lebensfertigkeiten, dem biografischen Hintergrund der Eltern und den Unterstützungen aus dem sozialen Umfeld. Booth & Booth formulieren 1998, dass die Verwirklichung elterlicher Kompetenzen nicht als ein individuelles Merkmal der Eltern betrachtet werden kann, sondern dass die elterliche Kompetenz nur so gut sein kann, wie es das soziale Netzwerk der Eltern ist. Für die Entwicklung und das Wohl des Kindes sind folglich nicht nur die elterliche Kompetenz, sondern auch die Ressourcen und Möglichkeiten des sozialen Umfeldes gefragt. Das soziale Umfeld soll entsprechend gestärkt und einbezogen werden.
 
Professionalität und entsprechende Erfahrung erfordert aus unserer Sicht die Gestaltung der Beziehung des für das Kind zuständigen Pädagogen zu den Eltern, um die Entwicklung von Abhängigkeiten zu vermeiden und eine tatsächliche Unterstützung bei der Erlangung eines selbstbestimmten Elternverhaltens zur Verfügung zu stellen. Die Begleitete Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung ist explizit als ein Baustein des Gesamtvereins BeWo Darmstadt e.V. konzipiert, da dieser das Assistenzmodell der Offenen Behindertenhilfe seit vielen Jahren praktiziert und seine Arbeit auf diesem Gebiet über lange Zeit reflektiert, weiterentwickelt und schriftlich niedergelegt hat.
 
Menschen mit einer (geistigen) Behinderung sind in der Regel in Strukturen aufgewachsen, die durch einseitige Abhängigkeit und gewisse typische Sozialisationsverläufe gekennzeichnet sind.
Aufgrund ihrer psychischen Strukturen „suchen“ sie häufig nach Personen, von denen sie sich abhängig machen können, und bieten dies der Betreuungsperson an. Geht die Betreuungsperson unreflektiert auf diese Wünsche ein, so werden die Betreffenden in einer so genannten „erlernten Hilflosigkeit“ (M.Seligmann, 1967) verharren bzw. immer wieder von neuem in sie hineingeraten. Mögliche Entwicklungsschritte werden hierdurch verhindert.
Dies trifft auch dann zu, wenn die betreffenden Menschen selber Eltern geworden sind. Die Professionalität der Betreuungsperson, die dann zusätzlich in der Verantwortung bezüglich des Kindes (oder der Kinder) steht, wird in diesem Fall ganz besonders beansprucht. Ohne Erfahrung mit dem Assistenzmodell wird es zu erneuten Abhängigkeiten, Konkurrenzen oder dem Agieren einer „Ersatzelternschaft“ kommen. Dem komplexen und anspruchsvollen Aufgabenbereich Begleiteter Elternschaften widmet sich bei BeWo Darmstadt e.V. ein Fachteam. 
 
 
3. Fachteam Begleitete Elternschaft
 
Im Rahmen der Begleiteten Elternschaft von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung sollen die Eltern in ihrer Ausübung ihrer Elternrolle, und die Kinder behinderter Eltern in ihrer besonderen Lebenssituation mit den gegebenen Schwierigkeiten und Herausforderungen unter ständiger Wahrung des Kindeswohls und der Entwicklungschancen, unterstützt werden.
BeWo Darmstadt e.V. hat hierzu eine entsprechende Leistungsvereinbarung und eine Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages (§ 8a SGB VIII) mit dem Jugendamt Darmstadt abgeschlossen.
Besonderes Augenmerk soll die Begleitete Elternschaft im Sinne des Kindes auf die gelingende frühe Beziehung sowie auf das angemessene Eingehen auf das Kind (responsiveness), die elterliche Verbundenheit (connectedness), das Stellen angemessener Anforderungen an das Kind (demandingness), Kommunikation und Aufsicht (monitoring) sowie die elterliche Sensitivität, Berechenbarkeit und Einfühlungsvermögen legen. Diese Kategorien sind mit anderen, sozialen Kategorien, die es ebenfalls zu fördern gilt, im Sinne der Entstehung von Resilienz von immenser Bedeutung und sollen daher besonders gestärkt werden.
 
In unserem Verein besteht ein „Fachteam Begleitete Elternschaft“, welches sich intensiv mit den Themen begleitete Umgänge, sowie begleitete Elternschaft beschäftigt und sowohl über langjährige Erfahrung in der Behindertenhilfe, wie auch im Jugendhilfebereich verfügt. BeWo Darmstadt e.V. ist Mitglied in der „Bundesarbeitsgemeinschaft begleitete Elternschaft“. Zudem treffen wir uns in der „Regionalgruppe Begleitete Elternschaft“ regelmäßig mit anderen Trägern der Behindertenhilfe zu diesem Thema. Fachlich entwickeln wir uns kontinuierlich weiter durch die Teilnahme an Fortbildungen, Supervisionen und Qualitätszirkeln.
 
 
4. Kooperation und individuelle Unterstützung
 
Eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung passgenauer Hilfen für Eltern und Kinder ist die Kooperation verschiedener Hilfesysteme. Die Lebenssituation dieser Familien und ihre mögliche Unterstützung liegen in der Schnittmenge zweier bislang wenig vernetzter Hilfesysteme, nämlich der Jugendhilfe und der Behindertenhilfe.
 
Die individuelle Unterstützung ist im ambulanten Setting eine Selbstverständlichkeit, welche im stationären nicht im gleichen Umfang zu leisten ist. Im stationären Setting sind viele Abläufe durch stationäre (Gruppen-)Strukturen vorgegeben. Eine individuelle Gestaltung ist nur bedingt möglich. Im ambulanten Setting kann viel individueller und auch zeitlich intensiver auf Bedarfe eingegangen werden. Lediglich bei Aufsichts- und ständigem Kontrollbedarf ist ein stationäres Setting vorzuziehen. Ein stationäres Setting beinhaltet grundsätzlich das Risiko der bereits beschriebenen „erlernten Hilflosigkeit“, und sollte daher nur in begründeten Ausnahmen in Anspruch genommen werden.
 
Die Unterstützung im Rahmen der begleiteten Elternschaft erfordert eine große Flexibilität und Variabilität in der Zeitstruktur und den Inhalten.
Unsere Unterstützungsformen innerhalb der Familie reichen von
-     Motivation, Information und Beratung über
-     Anleitung und Einübung, Mithilfe und Begleitung bis hin zur
-     Übernahme von Tätigkeiten
Intensivere Hilfen (wie z.B. eine Rufbereitschaft) sind ebenso möglich. Wichtig erscheint uns eine frühe, vertrauensvolle Kooperation mit den Eltern und den beteiligten Institutionen, damit eine individuelle Unterstützung gut vorbereitet und am aktuellen Bedarf passgenau geleistet werden kann. Inhalt, Dauer und Häufigkeit der Betreuungskontakte können dann in Abstimmung mit den Eltern und dem Jugendamt festgelegt werden.
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