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Ambulant unterstützt leben

Wer?

Agenturbild istockphoto mit dem Rollstuhl in die FreiheitWir betreuen und unterstützen Menschen mit einer geistigen, körperlichen und / oder psychischen Behinderung.

Aufnahmevoraussetzungen:

Bei Aufnahme des Betreuungsangebotes muss der Klient / die Klientin

  • volljährig sein
  • die Aufnahme muss vor dem 65. Lebensjahr erfolgen
  • es darf kein ständiger Aufsichtsbedarf vorliegen

Ein Schwerbehindertenausweis ist nicht Voraussetzung für eine Aufnahme in den Verein. Der Verein ist aber im Bedarfsfall bei der Antragstellung behilflich.

Die Betreuung erfolgt im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 53 Abs. (1) SGB XII in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX. Unterhalb bestimmter Einkommens- und Vermögensgrenzen entstehen dem Interessenten keine Betreuungskosten.

Die Wohnung wird vom Interessenten selber angemietet, um keine unnötigen Abhängigkeiten zu schaffen.

Es wird ein Betreuungsvertrag geschlossen, der von Seiten des Interessenten jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann.

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